Kostenerstattung

Privatversicherte und Beihilfeversicherte

In welchem Umfang eine Psycho­therapie von der Privaten Kranken­versicherung übernommen wird, unterscheidet sich vom jeweiligen Tarif des Versicherten. Bitte erkundigen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse vor Beginn der Behandlung über Ihre Versicherungskonditionen. Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen erfolgt über eine Individualvereinbarung, basierend auf der Gebührenordnung für Psychotherapeuten/Ärzte (GOP/GOÄ).

Kostenerstattungsverfahren für gesetzlich Versicherte

Einen Antrag auf Kostenerstattung können Sie dann stellen, wenn Ihr Kind nachweislich dringend eine Psychotherapie benötigt und keinen Therapieplatz mit einer zumutbaren Wartezeit (ca. 3 Monate) und in einer zumutbaren Entfernung zum Wohnort bei einem Psychotherapeuten oder einer Psychotherapeutin mit Kassenzulassung gefunden hat. Ich berate Sie gerne über das weitere Verfahren und begleite Sie im Prozess der Antragsstellung. 

Selbstzahler

Es besteht selbstverständlich die Möglichkeit, eine Psychotherapie selbst zu bezahlen. In diesem Fall besteht ein Behandlungsvertrag zwischen dem Patienten oder der Patientin und mir. Dadurch entfallen alle weiteren Formalitäten.

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